Nach der Neufassung der Corona-Schutzverordnung vom 15. Juli 2020 und den damit verbundenen Lockerungen haben wir unsere Aktivitäten wieder aufgenommen. Welche Veranstaltungen stattfinden können, kann der aktuellen Tagespresse und dem SGV-Programm entnommen werden.
Da eine Rückverfolgung möglicher Kontakte gewährleistet sein muss, erstellen wir Teilnehmerlisten, die nach 4 Wochen vernichtet werden. Zur besseren Planung bitten wir vorab um eine Anmeldung – telefonisch oder auf allen sonst bekannten Kommunikationswegen.
Einen Mund- und Nasenschutz sollte jeder dabei haben. Empfohlen wird das Mitführen einer kleinen Desinfektionsflasche.
Bei allen Zusammenkünften, wie Treffen im Wanderheim, Wanderungen und Radtouren beachten wir die allgemein gültigen Hygieneregeln.
Für Veranstaltungen kann das Wanderheim auch wieder angemietet werden. Coronabedingt kann man derzeit nicht im Haus übernachten. Gäste, Mieter und Teilnehmer haben ebenso die jeweils aktuellen Corona-Schutzbedingungen zu beachten.